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Beschuldigtenvernehmung
– Ihnen wird etwas vorgeworfen

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Wer einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird, sollte ohne vorherige Rücksprache mit seinem Verteidiger keine Angaben zur Sache machen. Die Gefahr sich selbst zu belasten, sich - zunächst oft unbemerkt - um „Kopf und Kragen“ zu reden, ist andernfalls zu groß. Bedenken Sie, dass Sie sich in einer Stresssituation befinden und mit Fragen speziell geschulter Vernehmungspersonen konfrontiert werden. 

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Weisen Sie deshalb bei einer Vernehmung durch die Polizei, die Staats­anwaltschaft oder den Richter immer darauf hin, dass Sie den Beistand Ihres Verteidigers wünschen und bis zu dessen Eintreffen keinerlei Angaben zur Sache machen werden. Die Beamten sind ver­pflichtet, eine telefonische Kontaktaufnahme mit uns zu ermöglichen. Wir werden so schnell wie möglich erscheinen, um Ihre Rechte wahr­zunehmen und Ihnen professionellen Beistand zu leisten.

Sofern Sie von der Polizei - schriftlich oder telefonisch - zu einer Vernehmung vorgeladen werden, besteht keine Pflicht, dieser Vorladung Folge zu leisten. Setzen Sie sich bitte zunächst mit uns in Verbindung. Sodann können wir gemeinsam entscheiden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden wir zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten kann zuverlässig beurteilt werden, ob und gegebenenfalls wann es sinnvoll ist, sich zur Sache zu äußern bzw. was sonst zu veranlassen ist.

Werden Sie einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, besteht eine Pflicht zum Erscheinen nur dann, wenn die Ladung zur Vernehmung ausnahmsweise von der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder von einem Richter kommt. Wenn Sie in einem solchen Fall nicht zur Vernehmung erscheinen, kann Ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Da die Pflicht zum Erscheinen jedoch nicht mit der Pflicht einhergeht, eine Aussage zu machen, können wir in den meisten Fällen durch die Erklärung, dass Sie von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch machen, die Aufhebung des Termins für Sie erreichen..

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